Impressum

Joost Vandormael
Am Brandenbüsch 1
54558 Mückeln

Kontakt:
Telefon: +49 152 51086254+49 152 51086254
Telefax:
E-Mail: joost@agrartechnik-vandormael.de

 

Steuernummer:

DE 301 809 325

 

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Sie erreichen mich für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der oben angegebenen Rufnummer oder der E-Mailadresse.

 

Copyright
Alle Texte und alle Fotos dieser Webseiten sowie mein Logo sind – sofern nicht ein anderes Copyright angegeben ist – urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar.

 

Haftungsausschluss
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AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Vandormael Joost Land –und Baumaschinen .
I. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im
Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen sowie gegenüber juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Abschlüsse und Vereinbarungen. Unsere
Lieferungen, Leistungen, Reparaturen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
Mündliche oder telefonische Erklärungen meiner Angestellter, Vertreter oder mir selbst
sind für mich erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Meine Angebote sind freibleibend,
Kostenvoranschläge unverbindlich und zeitlich begrenzt.
Die Angaben in Angeboten und / oder Auftragsbestätigungen die auf einem
offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler,
verpflichten uns nicht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie meine Kaufverträge bleiben auch bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihrer Gesamtheit wirksam.
Erfüllungsort beider Vertragsteile ist 54558 Mückeln.
Gerichtsstand – örtlich und sachlich – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Daun oder Wittlich. Dies gilt auch für Klagen in
Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess.
Wir behalten uns jedoch vor, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 1
II. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich ohne Skonto oder Nachlass ab Werk rein netto ohne
Verpackung,
Transport und Montage. Zahlungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen
ab Rechnungsdatum zu leisten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns bestrittenen
Gegenforderungen sind nicht zulässig.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung und eine Beanstandung seitens des Kunden
müssen schriftlich spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum erfolgen.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller
Spesen und Kosten.
Für Zahlungen an Dritte einschließlich Vertreter trägt der Zahlende die Gefahr.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe der üblichen Kosten für
Bankkredite berechnet.
Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, oder werden nach Auftragserteilung
Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, so werden alle meine Ansprüche
fällig.
Dies gilt auch bei Wechsel- oder Scheckzahlung.
Wird die gesamte Restschuld nicht unverzüglich bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht
des Käufers an dem Gegenstand. Der Käufer berechtigt mich für diesen Fall ausdrücklich,
dass ich seinen Grund- und Boden betreten kann, um mir den Besitz an dem Kauf- oder
Mietgegenstand selbst zu verschaffen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nicht geltend machen. Alle durch die
Herausgabe entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Ich bin berechtigt den zurückgenommenen Kaufgegenstand durch freihändigen Verkauf
zur Anrechnung auf die Kaufpreisforderung bestmöglich zu verwerten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 2
III. Lieferung
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
Ein Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wegen Nichterfüllung oder
Verzug wird nicht gewährt.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Kaufgegenstand die Herstellerfirma
oder mein Lager verlassen hat, ungeachtet evtl. frachtfreier Lieferung.
Unwesentliche Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht die Annahme der Lieferung
zurückzuweisen.
IV. Gewährleistung
Auf neue Ware leiste ich Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit
entsprechend dem jetzigen Stand der Technik unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur
nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.
Meine Haftung beschränkt sich auf die Abtretung der Haftungsansprüche an das
Herstellerwerk, Garantieleistungen werden im Rahmen der jeweiligen Kondition des
Herstellers getätigt. Weitere Ansprüche können nur erhoben werden, wenn Leistungen des
Herstellers durch nachweisbares Verschulden meines Hauses abgelehnt werden.
Für Schäden aus unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung wird keine Haftung
übernommen. Für die notwendigen Ausbesserungen hat der Käufer mir die erforderliche
Zeit unentgeltlich einzuräumen, mangelhafte Teile sind frachtfrei an uns einzusenden.
Ersetzte Teile gehen in mein Eigentum über.
Die Gewährleistung erlischt, wenn seitens des Käufers oder eines Dritten ohne mein
vorheriges Einverständnis Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Kauf- oder
Reparaturgegenstand vorgenommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 3
Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
Gewährleistungsansprüche werden nur erfüllt, wenn der Käufer alle ihm obliegenden
Vertragspflichten erfüllt hat.
Auf gebrauchte Geräte wird ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewährleistung
übernommen. Sie werden grundsätzlich gekauft „wie gesehen und Probe gefahren“.
Unterlässt der Käufer die Besichtigung oder Probefahrt so können hieraus keine
Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Gewährleistung für reparierte Teile und Austauschkomponenten ist auf 12 Monate
begrenzt.
V. Reparaturen
V.1 Allgemeines
Es gelten auch für Reparaturen alle Punkte unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zusätzlich jedoch auch die nachfolgend aufgeführten Punkte.
Ist der Reparaturgegenstand nicht von uns geliefert, so hat der Kunde auf bestehende
gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen. Sofern kein
Verschulden unsererseits vorliegt, werden wir vom Kunden von evtl. Ansprüchen Dritter
aus gewerblichen Schutzrechten freigestellt.
V.2 Nicht durchführbare Reparaturen
1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen, sowie der weitere
entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit) werden dem
Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil
- der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist,
- Ersatzteile nicht zu beschaffen sind,
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat,
- der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 4
2. Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden gegen
Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, es sei denn,
dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
3. Bei nicht durchführbarer Reparatur haften wir nicht für Schäden am
Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die
nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen
Rechtsgrund sich der Kunde beruft. Wir haften dagegen bei Vorsatz und bei grober
Fahrlässigkeit.
V.3 Transport und Versicherung
1. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden
durchgeführter An- und Abtransport des Reparaturgegenstandes – einschließlich einer
etwaigen Verpackung und Verladung – auf seine Rechnung durchgeführt, andernfalls wird
der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten bei uns angeliefert und nach
Durchführung der Reparatur bei uns durch den Kunden wieder abgeholt.
2. Der Kunde trägt die Transportgefahr.
3. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten der Hin- und ggfls. der Rücktransport
gegen die versicherbaren Transportgefahren (z.B. Diebstahl, Bruch, Feuer) versichert.
4. Während der Reparaturzeit in unserer Werkstatt besteht kein Versicherungsschutz. Der
Kunde hat für die Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsschutzes für den
Reparaturgegenstand z.B. hinsichtlich Feuer, Leitungswasser, Sturm und Maschinenbruch
zu sorgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden kann
Versicherungsschutz für diese Gefahren besorgt werden.
5. Bei Verzug des Kunden mit der Übernahme können wir für Lagerung in unserem Werk
Lagergeld berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach unserem Ermessen auch
anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahr der Lagerung gehen zu Lasten des
Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 5
V.4 Austauschteile
1. Auszutauschende Altteile müssen schnellstens vom Kunden, nicht später als zwei
Wochen nach Lieferung bzw. Übergabe des Austauschteils, spesen- und kostenfrei
übergeben werden. Die Altteile müssen in austauschfähigem, d.h. aufarbeitungs- und
wieder verwendungsfähigem Zustand sein und nach Zahl, Muster und Komplettierung
dem gelieferten Austauschteil entsprechen. Bei Austauscheinheiten muss das Altteil
zusätzlich den beim Verkauf der Austauscheinheit festgestellten Zustand aufweisen. Die
Altteile müssen frei sein von Mängeln, die nicht auf sachgerechte und
bestimmungsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind, insbesondere frei von Brüchen und
Rissen
2. Weicht der Zustand der vom Kunden übergebenen Altteile von den oben aufgeführten
Anforderungen ab oder wird die dort genannte Frist zur Übergabe der Altteile nicht
eingehalten, erfolgt eine Nachberechnung für die Austauschteile. Dies gilt unabhängig
davon, wann die Abweichung bzw. Fristüberschreitung festgestellt wird.
3. Das Eigentum an den auszutauschenden Altteilen geht mit Übergabe des
entsprechenden Austauschteils auf uns über. Der Kunde versichert seine uneingeschränkte
Verfügungsmacht über das auszutauschende Altteil.
V.5 Reparaturfrist
1. Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht
verbindlich.
2. Die Vereinbarung einer verbindlichen Reparaturfrist, die als verbindlich bezeichnet sein
muss, kann der Kunde erst dann verlangen, wenn der Umfang der Arbeiten genau
feststeht.
3. Die verbindliche Reparaturfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Reparaturgegenstand zur Übernahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich
vorgesehenen Erprobung bereit ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 6
4. Bei später erteilten Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen
zusätzlichen Reparaturarbeiten verlängert sich die vereinbarte Reparaturfrist
entsprechend.
5. Verzögert sich die Reparatur durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umständen, die von uns
nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung der Reparatur von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene
Verlängerung der Reparaturfrist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten,
nachdem der Auftragnehmer in Verzug geraten ist.
V.6 Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen und
Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Weitergehende
Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.
2. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturvertrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten
Reparaturgegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus
früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand in Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese
unbestritten oder rechtskräftig sind.
V.7 Mängelansprüche
1. Werden beim Einbau der reparierten Hydraulikkomponenten und Antriebsbaugruppen unsere Anweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung.
Dies gilt insbesondere für die gewissenhafte Reinigung, Befüllung und Entlüftung des kompletten Hydrauliksystems und Antriebsstrang.
Ein fachgerechter Einbau durch Fachpersonal wird vorausgesetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 7
2. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder
Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechend substantierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt.
3. Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, so dürfen wir
nach eigener Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache
Nachbesserungen - in der Regel zwei – sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig.
4. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter
Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet in der Weise, dass er die
Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich
schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
5. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des
Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist.
Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
6. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung
des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die
Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
7. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der
Auftragnehmer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des
Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Kosten für Zusatzaufwendungen (z.B. Ausund
Einbau, Monteure, ...) werden nur in einem dem Auftragswert verhältnismäßigem
Umfang übernommen.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 8
V.8 Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss
1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers
beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese nach seiner Wahl auf seine Kosten zu
reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den
vertraglichen Reparaturpreis.
2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand vom Kunden
infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss
erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen
– insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – nicht
vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche
des Kunden die Regelungen der oben aufgeführten Abschnitte entsprechend.
3. Für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der
Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
V.9 Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12
Monaten. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.
Algemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und Baumaschinen, Stand: 2017 Seite 9

 

V10. Vermietung

 

Bei vermieteten Geräten übernimmt der Mieter jede Haftung für die Mietsache, auch für

zufällige, unverschuldete Wertminderung oder Untergang. Der Mieter haftet mit dem

jeweiligen Zeitwert des Gerätes. Der Zeitwert wird durch einen vom Vermieter genannten

Sachverständigen ermittelt. Die Kosten der Wertschätzung trägt der Mieter. Der Mieter

verpflichtet sich die erforderliche Pflege und Wartung regelmäßig durchführen zu lassen.

Notwendige Reparaturen werden vom Vermieter nach seinem Ermessen zu Lasten des

Mieters durchgeführt.

 

V11. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Befriedigung meiner sämtlichen Ansprüche aus der

Geschäftsverbindung behalte ich mir das Eigentum an dem Kaufgegenstand – auch in

verarbeitetem oder eingebautem Zustand – vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,

ist eine Verfügung oder Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte nur mit meinem

schriftlichen Einverständnis zulässig. Der Käufer tritt schon jetzt seinen Anspruch an

einem evtl. Veräußerungsvertrag bis zur Höhe meiner Forderung an mich ab. Der Käufer

ist verpflichtet, die Abtretung dem Dritterwerber zur Zahlung vorzubehalten.

Irgendwelche Eingriffe Dritter in mein Eigentum sind mir sofort zu melden. Die Kosten

von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen,

hat der Käufer zu tragen. Solange mir das Eigentum an dem Kaufgegenstand zusteht, hat

der Käufer die Pflicht den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

    Algemeine Geschäftsbedingungen Vandormael Joost Land –und  Baumaschinen, Stand: 2017                                          Seite 10

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